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   BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82   

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BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82 (https://dejure.org/1984,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 09.11.1984 - 8 C 37.82 (https://dejure.org/1984,2374)
BVerwG, Entscheidung vom 09. November 1984 - 8 C 37.82 (https://dejure.org/1984,2374)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einheitsgebühr - Anforderungen des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • KStZ 1985, 107
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 09.11.1984 - 8 C 37.82
    Nur bei einer gröblichen Störung des Ausgleichsverhältnisses zwischen der Gebühr und dem Wert der Leistung für den Empfänger ist das Äquivalenzprinzip verletzt (Urteil vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 [16] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 21.92

    Berücksichtigung eines mengenorientierten, gewichtsorientierten,

    Vielmehr läßt Art. 3 Abs. 1 GG - in Verbindung mit dem im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz der Praktikabilität (vgl. Urteil vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 5.87 - DVBl 1989, 413) - je nach den Umständen des Einzelfalls bei der Bemessung von Müllabfuhrgebühren sowohl mengen- oder gewichtsorientierte als auch personen- oder (wenn auch eher ausnahmsweise) haushaltsbezogene Gebührenmaßstäbe zu.

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben (vgl. Urteile vom 9. November 1984, a.a.O., und vom 11. November 1987 - BVerwG 8 C 49.86 - Buchholz 401.64 § 3 AbwAG Nr. 2 S. 3 ), wenn die dem strikten formalen Gleichbehandlungsgebot entsprechende Gebührenbemessung zu einem Verwaltungsaufwand führen würde, der in Anbetracht der nur geringfügigen betragsmäßigen Auswirkung "in bezug auf den erreichten Erfolg außerhalb einer tragfähigen Relation stünde" (Urteil vom 11. November 1987, a.a.O.).

    Dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität kommt danach um so mehr Gewicht zu, je geringer die Auswirkungen der Unterschiede in der Leistung auf das diesen unterschiedlichen Leistungen entsprechende Entgelt sind (Urteil vom 9. November 1984, a.a.O.).

    Art. 3 Abs. 1 GG beläßt ferner die Freiheit, die Gebührenbemessung entweder leistungsproportional oder kostenorientiert - d.h. mit Blick auf die durch die einzelne Benutzung verursachten Kosten - vorzunehmen, also eine Differenzierung nach Leistungsaspekten ggf. zu unterlassen, wenn ihr "gebührenrechtlich nur untergeordnete Bedeutung" zukommt (BVerwG, Urteil vom 9. November 1984, a.a.O.; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25. März 1982 - 2 S 1378/81 - KStZ 1982, 213 ; Wilke, Gebührenrecht und Grundgesetz, S. 96 und 224).

  • VGH Hessen, 19.06.1991 - 5 UE 1570/87

    Gebühr für die Benutzung einer Trauerhalle - Einheitsgebühr - Typengerechtigkeit

    Es sei dann vielmehr, wie das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 9. November 1984 - KStZ 1985, 107) entschieden habe, unter dem Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität zulässig, solche Unterschiede in der von der Verwaltung erbrachten Leistung zu vernachlässigen.

    Die Bestattungsgebühr sei eine "Einheitsgebühr" im Sinne des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 9. November 1984 (KStZ 1985, 107), das heißt eine Gebühr, bei der das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden einheitlichen Gebührensatz festgelegt sei.

    Nach diesem Grundsatz der Typengerechtigkeit würden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 68, 36; KStZ 1985, 107; NVwZ 1987, 231) der Gleichbehandlungsgrundsatz und das Äquivalenzprinzip solange nicht verletzt, als die dem "Typ" widersprechenden Fälle nicht mehr als 10 vom Hundert der von der Regelung insgesamt betroffenen Fälle ausmachten.

    In dem im vorliegenden Fall interessierenden Sinne einer gewissen Pauschalierung wurde der Begriff "Einheitsgebühr" zuerst vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Urteil vom 25. Februar 1982 - II 2290/79 - ZKF 1983, 35 und sodann im dazu ergangenen Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1984 - BVerwG 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107 benutzt.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat das Wesen der Einheitsgebühr darin gesehen, daß das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden einheitlichen Gebührensatz festgelegt ist (so im dritten Absatz des Abdrucks in KStZ 1985, 107).

    Der Senat folgt damit der Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts, die dieses in dem Urteil vom 9. November 1984 (KStZ 1985, 107 rechte Spalte oben) zum Ausdruck gebracht hat:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2006 - 7 A 11037/05

    Nur Eigentümer angrenzender Grundstücke müssen Straßenreinigungsgebühren zahlen

    Zwar verlangt das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip, das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Höhe der Gebühr Art oder Umfang der in Anspruch genommenen Leistung oder Benutzung zu entsprechen hat (vgl. BVerwG, KStZ 1985, 107).
  • OVG Niedersachsen, 13.01.2010 - 9 LA 205/08

    Bedeutung des Äquivalenzprinzips bei der Erhebung von Straßenreinigungsgebühren

    Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; OVG Saarland, Urt. vom 8.11.1985 - 2 R 48/85 - KStZ 1987, 54, 57; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. vom 9.2.2006 - 7 A 11037/05 -, zitiert nach juris).
  • VG Cottbus, 01.11.2012 - 6 K 428/11

    Wassergebühren

    Unterschiedliche Belastungen der Benutzer bzw. begünstigende Regelungen sind danach nicht unbegrenzt zulässig, sondern nur dann zu rechtfertigen, wenn sie auf sachlichen Erwägungen beruhen (vgl. BVerfG, Beschl. vom 26.3.1980 - 1 BvR 121, 122/76 -, BVerfGE 54, 11, 25 f.; BVerwG, Beschl. vom 12.8.1981 - 8 B 20.81 -, KStZ 1982 S. 31; Urt. vom 16.9.1981 - 8 C 48.81 -, NVwZ 1982 S. 622; Urt. vom 25.8.1982 - 8 C 54.81 -, KStZ 1983 S. 49; Urt. vom 19.9.1983 - 8 B 117.82 -, KStZ 1984 S. 11; Urt. vom 30.11.1984 - 8 C 63 und 73.83 -, KStZ 1985 S. 107; Beschl. vom 25.3.1985 - 8 B 11.84 -, KStZ 1985 S. 129; Urt. vom 15.7.1988 - 7 C 5.87 -, DVBl. 1989 S. 423; Beschl. vom 28.3.1995 - 8 N 3/93 -, zit. nach juris; Urt. vom 25.8.1999 - 8 C 12.98 -, BVerwGE 109 S. 272; Urt. vom 19.1.2000 - 11 C 5.99 -, Buchholz 451.211 GtA Nr. 2; Beschl. vom 5.11.2001 9 B 50.01 -, NVwZ-RR 2002 S. 217; Beschl. vom 27.5.2003 - 9 BN 3/03 -, NVwZ-RR 2003 S. 774).

    Dabei steht es - mit Blick auf die bundesrechtlichen Vorgaben - im Ermessen des Satzungsgebers, ob er sich für das eine oder für das andere Bemessungskriterium oder für die Verbindung beider Bemessungskriterien entscheidet, solange insgesamt nach den Bemessungskriterien noch von einer sachgerechten Verknüpfung der Leistung und der Gebührenhöhe auszugehen ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985 S. 107; Urt. vom 21.10.1994 - 8 C 21/92 -, NVwZ-RR 1995 S. 348 für die Erhebung von Abfallgebühren; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 25.3.1982 - 2 S 1378/81 -, KStZ 1982 S. 213; Beschl. vom 7.5.1984 - 2 S 2877/83 -, ESVGH 34, 274, 279; Beschl. vom 1.7.1987 - 2 S 3278/85 -, VBlBW 1988 S. 142; zum Ganzen Kluge, a.a.O., § 6 Rn. 672).

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2015 - 9 LA 95/15

    Äquivalenzprinzip; Außenbereichsgrundstück; Bebauungszusammenhang; Eis; Graben;

    Das Äquivalenzprinzip ist verletzt, wenn das Ausgleichsverhältnis zwischen Gebühr und Wert der Leistung "gröblich" gestört ist (BVerwG, Urteil vom 9.11.1984 - 8 C 37.82 - KStZ 1985, 107; Senatsbeschluss vom 13.1.2010 - 9 LA 205/08 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 20.02.2008 - 5 UE 118/07

    An- und Abfluggebühren

    Während das Bundesverwaltungsgericht die Einheitsgebühr als Gebühr definiert hat, bei der das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden Gebührensatz festgelegt ist (Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 730.82 -, Buchholz 401.84 Nr. 52 = KStZ 1985, 107), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Juni 1991 (5 UE 1570/87 -, HSGZ 1992, 482) ihr Wesen dahin umschrieben, dass ein aus mehreren Vorgängen zusammengesetzter Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt und eine an sich denkbare Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 2 S 542/94

    Satzung über die Benutzung von Obdachlosenunterkünften - Kalkulation der

    Solche sachlichen, die Ungleichbehandlung rechtfertigenden Gründe können sich aus dem Gesichtspunkt der Praktikabilität ergeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 9.11.1984, KStZ 1985, 107).
  • VG Neustadt, 26.06.2014 - 4 K 1119/13

    Keine Gebürenermäßigung bei viermaligem Ausfall der Leerung von Abfalltonnen

    Das gebührenrechtliche Äquivalenzprinzip, das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, verlangt, dass die Höhe der Gebühr Art oder Umfang der in Anspruch genommenen Leistung oder Benutzung zu entsprechen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. November 1984 - 8 C 37.82 -, KStZ 1985, 107).
  • VGH Hessen, 18.08.1999 - 5 UE 251/97

    Abfallgebühr: Gebühr bei Nichtinanspruchnahme der getrennt erfolgenden

    Während das Bundesverwaltungsgericht die Einheitsgebühr als Gebühr definiert hat, bei der das Entgelt für mehrere Einzelleistungen in einem sie alle umfassenden Gebührensatz festgelegt ist (Urteil vom 09.11.1984 -- 8 C 37.82 --, Buchholz 401.84 Nr. 52 = KStZ 1985, 107), hat der Senat in seinem Urteil vom 19. Juni 1991 (-- 5 UE 1570/87 --, HSGZ 1992, 482) ihr Wesen dahin umschrieben, dass ein aus mehreren Vorgängen zusammengesetzter Lebenssachverhalt zum Gebührentatbestand erklärt und eine an sich denkbare Aufspaltung in für sich allein gebührenpflichtige Teilleistungen unterlassen wird.
  • VG Cottbus, 14.06.2007 - 6 K 1420/03

    Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung für die Schmutzwasserbeseitigung

  • VG Minden, 06.07.2000 - 9 K 3084/99

    Heranziehung zu Abfallgebühren für ein Grundstück; Rechtmäßigkeit der Höhe der

  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1997 - 2 S 1891/94

    Bemessung von Abfallgebühren nach Personenmaßstab

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2006 - 3 A 1623/05

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids; Erfordernis

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1995 - 2 S 1966/93

    Normenkontrolle einer Verwaltungsgebührensatzung: Gebührenkalkulation; hier:

  • VG Mainz, 08.08.2011 - 6 L 721/11

    Gebühren für Urnenbestattung - Unzulässige Mischkalkulation

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2545/04

    Streit um die Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren und zu Vorausleistungen

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2493/04

    Berücksichtigung von Hinterliegergrundstücken bei Erlass einer

  • VG Frankfurt/Main, 11.11.2008 - 10 E 3692/07

    Zahlungsverpflichtung bei Vorliegen eines Gebührenbescheids basierend auf der

  • VG München, 27.08.2009 - M 10 K 08.5323

    Einheitsgebühr (Friedhof); Typengerechtigkeit (10%-Grenze); Kalkulation;

  • VG Koblenz, 27.06.2005 - 8 K 2555/04

    Heranziehung zu Straßenreinigungsgebühren auf Grund gemeindlicher Satzung;

  • VG Düsseldorf, 07.01.2011 - 17 K 3059/10

    Rechtswidrigkeit einer Straßenreinigungsgebührenerhebung aufgrund der nicht

  • VG Kassel, 25.09.2002 - 6 E 3399/99

    Klagen gegen Erhöhung der Abfallgebühren des Landkreises Kassel abgewiesen

  • VG Bayreuth, 24.03.2021 - B 4 K 19.436

    Straßenreinigungsgebühr, Äquivalenzprinzip, Nichterbringung der

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